Neue Datenschutzgesetze in der DACH-Region – Was Unternehmen wissen müssen

Die Datenschutzgesetze in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) entwickeln sich stetig weiter. Für Unternehmen und KMUs ist es entscheidend, über diese Änderungen informiert zu sein, um Compliance zu gewährleisten und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken. Neben der europaweit geltenden DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben die Länder der DACH-Region spezifische nationale Vorschriften eingeführt, die zusätzliche Anforderungen an den Datenschutz stellen. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten neuen Gesetze und wie sie den Alltag von Unternehmen beeinflussen.



Was ist neu?



Deutschland: TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)


Im Dezember 2021 trat in Deutschland das TTDSG in Kraft. Dieses Gesetz vereint das bisherige Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) und schafft eine einheitliche Regelung für den Datenschutz in der digitalen Kommunikation.

  • Cookies und Tracking-Technologien: Das TTDSG regelt den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien. Grundsätzlich ist eine informierte Einwilligung der Nutzer erforderlich, bevor Cookies gesetzt werden dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für technisch notwendige Cookies.
  • Elektronische Kommunikation: Das Gesetz stärkt die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und schützt Inhalte sowie Metadaten vor unbefugtem Zugriff.


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.



Schweiz: Neues Datenschutzgesetz (nDSG)


Am 1. September 2023 trat in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft, welches das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1992 ablöst.

  • Erweiterte Betroffenenrechte: Einzelpersonen haben nun umfassendere Rechte, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.
  • Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Unternehmen sind verpflichtet, Verletzungen des Datenschutzes unverzüglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei risikoreichen Datenverarbeitungen müssen Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.


Details zum nDSG finden Sie beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).



Österreich: Anpassungen im Datenschutzgesetz


Obwohl die DSGVO direkt in Österreich gilt, hat das Land zusätzliche nationale Regelungen eingeführt, um den Datenschutz weiter zu stärken.

  • Strengere Sanktionen: Österreich hat die Rahmenbedingungen für Sanktionen angepasst, um eine effektivere Durchsetzung der Datenschutzbestimmungen zu ermöglichen.
  • Besondere Vorschriften für bestimmte Datenverarbeitungen: Beispielsweise gelten für Videoüberwachung oder Arbeitnehmerdatenschutz spezifische nationale Bestimmungen.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde.



Die Auswirkungen auf Unternehmen


Die neuen Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und KMUs in der DACH-Region:


1. Verschärfte Compliance-Anforderungen

Unternehmen müssen ihre Datenschutzpraktiken überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Einwilligungsmanagement: Die Einholung und Dokumentation von Nutzereinwilligungen sind essenziell, insbesondere beim Einsatz von Cookies und Tracking-Tools.
  • Transparenz und Informationspflichten: Unternehmen müssen klare und verständliche Datenschutzinformationen bereitstellen.



2. Strengere Auflagen für IT-Infrastrukturen

Die Sicherheit von IT-Systemen wird noch wichtiger.

  • Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs): Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsmassnahmen implementieren, um personenbezogene Daten zu schützen.
  • Regelmässige Überprüfungen: Sicherheitsmassnahmen sollten regelmässig getestet und aktualisiert werden.



3. Höhere Bussgelder und Sanktionen

Die Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze kann zu erheblichen finanziellen Strafen führen.

  • Deutschland: Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Schweiz: Geldstrafen von bis zu 250.000 Schweizer Franken bei vorsätzlichen Verstössen.
  • Österreich: Ähnliche Bussgeldrahmen wie in der DSGVO, mit verstärkter Durchsetzung.



Praktische Tipps zur Einhaltung



Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Massnahmen ergreifen:


1. Durchführung von Datenschutzaudits


  • Analyse der Datenverarbeitung: Identifizieren Sie alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Bewertung der Risiken: Einschätzung der potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.



2. Mitarbeiterschulungen


  • Sensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmässig in Datenschutzthemen, um Bewusstsein und Verantwortlichkeit zu fördern.
  • Verhaltensrichtlinien: Etablieren Sie klare Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten.



3. Einsatz von Datenschutz-Management-Tools


  • Softwarelösungen: Nutzen Sie Tools, die bei der Verwaltung von Einwilligungen, der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten und der Meldung von Datenschutzvorfällen helfen.
  • Beispiel: Trustlytics bietet eine datenschutzkonforme Webanalyse ohne den Einsatz von Cookies und hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.


Erfahren Sie mehr auf www.trustlytics.ch.



4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen


  • Expertise nutzen: Ziehen Sie Datenschutzexperten oder Rechtsanwälte hinzu, um sicherzustellen, dass Ihre Massnahmen rechtskonform sind.



Fazit



Die neuen Datenschutzgesetze in der DACH-Region erfordern von Unternehmen proaktives Handeln. Durch die Anpassung interner Prozesse, die Schulung von Mitarbeitern und den Einsatz datenschutzkonformer Technologien können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken.



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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische Fragen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten.